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| a) |
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medizinische Leistungen
einschließlich kurzer psychotherapeutischer
Beratungen |
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Unsere Abrechnung ist an die amtliche Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) gebunden. Alle
privaten Vollversicherungen erstatten im Regelfall
diese Leistungen.
Zusatzversicherungen für naturheilkundliche
Leistungen (gleichsinnig anthroposophische und
homöopathische Leistungen) erstatten teilweise
nur nach HPG (Heilpraktiker- Gebührenordnung).
Selbstverständlich ist es uns nicht erlaubt,
eine Rechnung nach HPG zu stellen. Häufig
lässt sich über Ihren Versicherungsmakler
eine Zusatzversicherung nach GOÄ erreichen,
sodass auch die Leistungen dieser Praxis erstattet
werden. |
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| b) |
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Leistungen nach den Psychotherapie – Richtlinien |
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Nach Durchführung des vorgeschriebenen
Antrags-Verfahrens übernehmen private Vollversicherungen
die Kosten einer Psychotherapie im erforderlichen
Umfang.
Zusatzversicherungen übernehmen
keine Psychotherapie- Leistungen.
Gesetzliche Krankenkassen können
auf Einzelantrag ebenfalls die Kosten für
eine Psychotherapie übernehmen, falls ein
Behandlungsbeginn dringlich ist und bei den verfügbaren
Kassenpsychotherapeuten unzumutbare Wartezeiten
bestehen. |
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"Die sexuelle Entwicklung vom Säugling |
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Vortrag Dr.med. Horn Thema:"Die sexuelle Entwicklung vom Säugling ... |
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Nein aus Liebe - Kinder |
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Vortrag: Frau LandenbergerThema"Nein aus Liebe- Kinder brauchen verlässliche Regeln und ... |
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Die Privatarzpraxis
für Ganzheitsmedizin
Auf Aigen 4
72631 Aichtal-Neuenhaus
Telefon 0 71 27 - 96 08 03
Telefax 0 71 27 - 96 08 04  |
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