a) medizinische Leistungen einschließlich kurzer psychotherapeutischer Beratungen
   

Unsere Abrechnung ist an die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Alle privaten Vollversicherungen erstatten im Regelfall diese Leistungen.

Zusatzversicherungen für naturheilkundliche Leistungen (gleichsinnig anthroposophische und homöopathische Leistungen) erstatten teilweise nur nach HPG (Heilpraktiker- Gebührenordnung). Selbstverständlich ist es uns nicht erlaubt, eine Rechnung nach HPG zu stellen. Häufig lässt sich über Ihren Versicherungsmakler eine Zusatzversicherung nach GOÄ erreichen, sodass auch die Leistungen dieser Praxis erstattet werden.

     
b)   Leistungen nach den Psychotherapie – Richtlinien
   

Nach Durchführung des vorgeschriebenen Antrags-Verfahrens übernehmen private Vollversicherungen
die Kosten einer Psychotherapie im erforderlichen Umfang.

Zusatzversicherungen übernehmen keine Psychotherapie- Leistungen.

Gesetzliche Krankenkassen können auf Einzelantrag ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen, falls ein Behandlungsbeginn dringlich ist und bei den verfügbaren Kassenpsychotherapeuten unzumutbare Wartezeiten bestehen.

 

 
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