Nach Durchführung des vorgeschriebenen
Antrags-Verfahrens übernehmen private Vollversicherungen
die Kosten einer Psychotherapie im erforderlichen
Umfang.
Zusatzversicherungen übernehmen
keine Psychotherapie- Leistungen.
Gesetzliche Krankenkassen können
auf Einzelantrag ebenfalls die Kosten für
eine Psychotherapie übernehmen, falls ein
Behandlungsbeginn dringlich ist und bei den verfügbaren
Kassenpsychotherapeuten unzumutbare Wartezeiten
bestehen. |